Körung
Das Mindestalter je nach Körung:
- Körung 1: 2 Jahre
- Körung 2: 5 Jahre
- Körung 3: 8 Jahre
Welche Voraussetzungen muss ein Deutscher Schäferhund erfüllen, um an einer Körung im RSV2000 teilnehmen zu können?
Dies ist in § 6 Absatz 3 der Sichtungs- und Körordnung geregelt.
Ihr Deutscher Schäferhund muss für die Körung 1 folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Talentsichtung
- erfolgreich abgelegte SchH/ IPO / IGP1 -Prüfung
- bestandene Ausdauerprüfung
- HD Befund A, B oder C
- ED Befund A, B oder C
- DNA Profil beim RSV2000 hinterlegt
- Ausstellung mit Mindestbewertung “gut”
Mein Deutscher Schäferhund ist acht Jahre alt und ist noch nicht im RSV2000 gekört.
In diesem Fall können Sie direkt nach der Körung 1 ohne die in der Körordnung vorgeschriebene 6-monatige Wartezeit, aber an einem anderen Tag, die Körung 3 ablegen. Dazu beantragen Sie beim LAZ (Leiter Ausbildung und Zucht) eine Sondergenehmigung
Die Anmeldung erfolgt CANIVA.
Zum Bestehen einer Körung…
… muss der Hund bei den mentalen Eigenschaften und beim Formwert jeweils mindestens 700 Punkte erreichen.
Außerdem gibt es Vorgaben im mentalen Teil, die zu einem Abbruch und damit Nicht-Bestehen führen. Diese entnehmen Sie bitte der Ablaufskizze in der Bildergalerie, diese können Sie weiter unten, unter “Ablauf Körung” entnehmen.
Bei Körung 2 und 3 muss der Hund den Fitnesstest bestehen (Sprünge über Steilwand und Oxer).
Sprung
31. Mai 2017
Auf Empfehung der LCC in ihrer Tagung im Februar 2017 und gemäß Beschluss des RSV2000 Vorstands vom 07. Fbraur 2017, endgültig abgestimmt am 30. Mai 2017, wurde von LCC Albert Spreu eine Zeichnung für die Bauweise der im RSV2000 anerkannten Steilwand für die Körung erstellt. Bitte beachten Sie die zum Download eingestellte Zeichnung.
Des weiteren gilt ab dem 31.5.2017 auf derselben Beschlussgrundlage:
Schafft ein Hund den Oxer oder die Steilwand in den Körstufen 2 oder 3 nicht, entscheidet der LAZ oder der von ihm in seiner Abwesenheit für die Körung bestimmte Vertreter vor Ort, ob dem Hund die Körstufe 1 zuerkannt wird, wenn diese noch nicht abgelegt wurde. Veröffentlicht wird in diesem Fall auf der Internetseite die Körung 1 mit dem Hinweis im Feld Bemerkungen, dass der Hund den Oxer oder die Steilwand nicht gesprungen hat.
Wer ist berechtigt, eine Körung abzunehmen?
Zur Abnahme der Körung sind berechtigt:
- der LAZ (Leiter Ausbildung und Zucht)
- die LCC (Leiter der Competence-Center)
- vom LAZ mit Zustimmung des Vorstands bestellte, besonders erfahrene Leistungs-/Zuchtrichter
Ablauf einer Körung
Der Ablauf entspricht einer Sichtung.
Die Körung beginnt mit der Anmeldung. Bitte stellen Sie sicher, dass alle Voraussetzungen für eine Körung erfüllt sind und dies dem RSV2000 bekannt ist.
Zur Körung mitzubringen sind (außer dem Hund):
- Ahnentafel
- Impfausweis
Am Tag der Körung melden Sie sich bitte beim Organisator. Er oder sie wird Ihnen den weiteren Ablauf erklären und auch sagen, wer Ihnen im Laufe des Tages außer ihm selbst bei Fragen zur Verfügung steht.
Nach einem gemeinsamen Frühstück und der Begrüßung durchlaufen Sie mit Ihrem Hund die einzelnen “Stationen”, dabei ist nur die erste in der Reihenfolge festgelegt. Außer der Beschreibung der mentalen Eigenschaften, die immer die erste Station darstellt, kann die Reihenfolge variieren.
- Beschreibung der mentalen Eigenschaften anhand der ZG Matrix. Bitte beachten Sie die Ablaufskizze, die Grafik steht Ihnen auch als Download zur Verfügung.
- Bei Körungen 2 und 3: Fitnesstest
- Messen, wiegen
- Beschreibung des Erscheinungsbildes anhand der ZG Matrix
- Fotografieren (Stand- und Kopfbild)
- Gesundheitsfrageboge ( zur Zeit ausgesetzt)
Gebühren
Diese sind in der Gebührenordnung geregelt.
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über diese Internetseite.