Der Bundesrat hat in seiner 1006. Sitzung der Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung sowie der Tierschutztransportverordnung (Drucksache 394/1/21) zugestimmt. Neben zahlreichen Veränderungen und Verschärfungen, zu denen stets auch die Expertise des VDH gesucht wurde, befindet sich nun unangekündigt eine Passage, die zukünftig 9 Mio. Hundehalter in Deutschland vor große Herausforderungen stellen wird. Danach könnte der Einsatz von aversiven Reizen in der Hundeerziehung, -ausbildung und -training nicht mehr tierschutzkonform sein.
Wir sind der Auffassung, dass diesem Vorhaben des Bundesrats von Seiten des VDH, als größter Zusammenschluss von Hundezüchtern, -haltern und -sportlern in Deutschland und auch anderer Institutionen, begegnet werden muss. Daher bitten wir alle Mitgliedsvereine im Dachverband unserem Antrag auf der VDH-Mitgliederversammlung zu unterstützen. Denn nur mit entsprechender Expertise, gestützt durch ein unabhängiges Gutachten, können wir beim zuständigen Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft insistieren, sodass das wissenschaftstheoretische Konzept des Behaviorismus weder ignoriert noch negiert wird. Wir wollen nicht zurück in die hundeausbilderische Steinzeit!