Gebrauchshundewesen als Immaterielles Kulturerbe anerkannt

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Gebrauchshundewesen als Immaterielles Kulturerbe anerkannt

Am 26. März 2025 wurde das Gebrauchshundewesen von der Kultusministerkonferenz in das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Damit erfährt eine tief in unserer Gesellschaft verwurzelte Kulturform die Anerkennung, die ihr zusteht – getragen von der engen, zielgerichteten Zusammenarbeit zwischen Mensch und Hund.

Das Gebrauchshundewesen ist weit mehr als Ausbildung. Es beruht auf einem durchdachten Zusammenspiel von Zucht, Ausbildung, Prüfung und Selektion. Nur durch diese vier ineinandergreifenden Elemente entsteht ein verlässlicher, leistungsfähiger und zugleich tiergerecht geführter Gebrauchshund – unabhängig vom konkreten Einsatzbereich.

Ob in der Rettung, im Einsatz, im Hundesport, als Assistenzhund oder im Alltag – Gebrauchshunde leisten einen wichtigen Beitrag zur Lebensqualität und Sicherheit vieler Menschen. Ihre Fähigkeiten entstehen nicht zufällig, sondern durch verantwortungsvolle Zucht, strukturierte Ausbildung, transparente Prüfungsverfahren und eine ehrliche, nachvollziehbare Selektion.

Im RSV2000 verbinden wir traditionelles Wissen mit aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen – auf Grundlage klarer ethischer Prinzipien und unter Achtung des Tieres als Mitgeschöpf. Wir schaffen Räume, in denen Engagement, Gemeinschaft und fachliche Qualität im Mittelpunkt stehen.

Die Aufnahme ins Bundesverzeichnis des Immateriellen Kulturerbes ist nicht nur Auszeichnung, sondern auch Auftrag: Diese lebendige Kulturform soll weitergegeben, gepflegt und verantwortungsvoll weiterentwickelt werden. Daran arbeiten wir.

Immaterielles Kulturerbe Gebrauchshundewesen

Albert Spreu

Erster Vorsitzender

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