FCI / VDH NEWS: Neue Mondioring Prüfungsordnung ab dem 01.11.2023
- Die neu internationale Prüfungsordnung im Mondioring wurde von der FCI verabschiedet und ist ab dem 01.11.2023 gültig. Eine deutsche Übersetzung wurde an die FCI übermittelt und wird in den kommenden Wochen, nach Prüfung durch die FCI, auf der FCI Homepage veröffentlich. Die offizielle FCI-Veröffentlichung kann dann von allen Verbänden zur weiteren Verwendung verarbeitet werden.
- Verschärfung der ab dem 01.11.2023 gültigen FCI Mondioring Prüfungsordnung für deutsche Starter:
Die ab dem 01.November anzuwendende neue FCI Mondioring Prüfungsordnung wird für deutsche Starter wie folgt verschärft:- Als Zulassungsvoraussetzung ist zwingend eine erfolgreiche BH/VT Prüfung zu absolvieren.
- Das Mindestalter für den Eintritt in die Sportart Mondioring wird auf 18 Monate angehoben.
- Informativ wurde eine Zusammenfassung aller relevanten Zulassungsvoraussetzungen zur Kenntnisnahme erstellt, welche als Anlage 1 dem Rundschreiben beigefügt ist.
- Die nächste Helferabnahme findet am 15/16.06.2024 statt. Ein Veranstalter wird noch gesucht, Bewertungen können gerne an den VDH-Ausschuss für Mondioring.
Anlage 1:
Voraussetzungen für die Teilnahme an Mondioringprüfungen ab dem 01.11.2023, inklusive der verschärfenden deutschen Regelungen:
Der Hundeführer (HF) muss für seinen Hund ein von seinem prüfungsberechtigten VDH-Mitgliedverein ausgestelltes Leistungsheft besitzen. Die Prüfungsresultate, sind in dieses Leistungsheft einzutragen. Doppeleintragungen sind nicht zugelassen.
Alle Rassen sind zugelassen. Der Hund muss einen von der FCI anerkannten Stammbaum besitzen oder in das Anhangregister eingetragen sein (Registerpapier). Um in Deutschland an Mondioringprüfungen teilnehmen zu können, muss ein Hund mindestens 18 Monate alt sein. Alle Hunde müssen einen anerkannten, in der Regel landesüblichen, Sozial-Test und ein Gesundheitsbuch (Impfausweis) besitzen. Für deutsche Starter ist die BH/VT Voraussetzung.
Bevor ein Hund die Kat. III der PO absolvieren kann, muss er folgende Qualifikationen aufweisen:
1.) sich in der Kat. I qualifizieren, indem er 2 Prüfungen mit mind. 160 von 200 Punkten absolviert.
2.) sich in der Kat. II qualifizieren, indem er 2 Prüfungen mit mind. 240 von 300 Punkten absolviert.
Wenn es der HF wünscht, kann er, solange er möchte in der gleichen Kategorie Prüfungen absolvieren. Solange ein Hund in der Kat. III nicht 300 Punkte erreicht hat, ist es dem HF erlaubt, in Kat. II
zurückzugehen und so lange Prüfungen zu bestreiten, wie er es für nötig befindet.
Ein Hund eines anderen Ringprogramms kann im Mondioring in derjenigen Stufe anfangen, welche er in seinem Land ausübt. Ein Hund, welcher in einer anderen Ringsportart in der höchsten Kat. startet, muss im Mondioring direkt in der Kat. III beginnen.
Um den Weisungen der FCI zu folgen, müssen Rüden, welche an Mondioringprüfungen teilnehmen, zwei normale Testikel haben, welche vollständig in den Hodensack abgesunken sind. Für alle Rüden, welche zum ersten Mal auf einer FCI Mondioringprüfung starten, muss durch ein tierärztliches Attest (in englischer Sprache, mit dem Namen des Tierarztes und Kontaktinformationen) nachgewiesen werden, dass der Hund zwei normale Hoden hat, welche vollständig in das Scrotum abgestiegen sind. Wenn der Hund einen Unfall oder eine Krankheit hat, nachdem er bereits an einer Mondioringprüfung teilgenommen hat und die Hoden aufgrund einer Verletzung oder Krankheit entfernt werden mussten, benötigt er ein zweites Dokument (in englischer Sprache, mit dem Namen des Tierarztes und Kontaktinformationen), in dem erklärt wird, dass der Hund intakt war, die Hoden aber aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit entfernt werden mussten.
Läufige Hündinnen sind erlaubt, beginnen aber am Ende desselben Tages als letzter aller Hunde. Läufige Hündinnen müssen von den anderen Teilnehmern isoliert werden. Der Teilnehmer muss den Veranstalter so schnell wie möglich, spätestens jedoch vor der Auslosung darüber informieren. Hündinnen dürfen ab dem 19. Tag nach dem Deckakt und bis zur vollendeten 12. Woche nach dem Wurftag in Deutschland nicht antreten.
Sobald das Prüfungsgelände für die Prüfung vorbereitet ist, ist für die Teilnehmer das Betreten des Geländes unter Androhung des Ausschlusses von der Prüfung verboten.
Hier findest du die neue Mondioring Prüfungsordnung gültig ab dem 01.11.2023. Aktuell leider nur in einer der vier FCI-Sprachen (französisch).
Albert Spreu
1. Vorsitzender