Allgemeine Geschäftsbedingungen

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§ 1 Geltungsbereich
Der Schäferhundverein RSV2000 e.V. (nachfolgend RSV2000 genannt) erbringt kostenlose sowie kostenpflichtige Dienste, Angebote, Inhalte und Produkte (allgemein Leistungen genannt). Für das Erbringen dieser Leistungen für Mitglieder und Nichtmitglieder gelten ausschließlich diese nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen der Mitglieder/Nichtmitglieder erkennt der RSV2000 nicht an, es sei denn, er hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss

Der RSV2000 bietet Leistungen entsprechend § 2 seiner Gebührenordnung sowie weitere Leistungen an, die über die Internetseite www.rsv2000.de zu bestellen/zu buchen sind.
Die Bestellung einer Leistung stellt ein Angebot an den RSV2000 zum Abschluss eines rechtsgültigen Vertrages dar. Nach Erhalt einer Bestellung schickt der RSV2000 eine E-Mail an den Besteller, in der er den Eingang der Bestellung bestätigt und die Einzelheiten aufführt. Diese Bestellbestätigung stellt die Annahme des Angebotes dar.
Der RSV2000 bietet keine Dienstleistungen zum Kauf durch Minderjährige an. Sollen Minderjährige die Leistungen des RSV2000 in Anspruch nehmen, müssen deren gesetzliche Vertreter diese für sie bestellen.

§ 3 Widerrufsrecht
Widerrufsbelehrung:
Die Vertragserklärung kann innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform per E-Mail widerrufen werden. Die Frist beginnt mit Eingang der Bestellbestätigung. Der Widerruf hat online per Mail zu erfolgen unter dieser Mailadresse
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren ggf. gezogener Nutzung herauszugeben. Kann die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in einem verschlechterten Zustand zurückgewährt werden, muss dem RSV2000 insoweit ggf. Wertersatz geleistet werden.
Ende der Widerrufsbelehrung
Ausschluss/Einschränkung des Widerrufs:
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Leistungen nach § 2 der Gebührenordnung,wenn diese individuell für einen Hund und/oder nach Angaben des Mitglieds/Nichtmitglieds angefertigt werden oder Leistungen, die eindeutig auf den persönlichen Bedarf zugeschnitten sind oder aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.
Tritt ein Mitglied/Nichtmitglied von einer gebuchten Veranstaltung zurück, ist eine Erstattung der Gebühr nur bis 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung möglich.

§ 4 Fälligkeit und Zahlung, Verzug
Das Mitglied/Nichtmitglied kann die Gebühren für eine Leistung per Kreditkarte oder SEPA-Lastschriftverfahren zahlen. Die finanziellen Transaktionen werden über einen e-payment Provider abgewickelt. Alle Preise sind in EURO.
Kommt das Mitglied/Nichtmitglied in Zahlungsverzug so ist der RSV2000 berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Zinssatz per anno zu fordern. Falls dem RSV2000 ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist er berechtigt, diesen geltend zu machen.
Alle eingehenden Bestellungen werden sofort bearbeitet. Alle Anfragen werden innerhalb kürzester Zeit beantwortet. Der RSV2000 empfiehlt, sämtliche Transaktionsdaten sowie diese AGB’s auszudrucken und an einem leicht zugänglichen Ort aufzubewahren.
Zahlungshinweise für Kreditkartennutzung:
Die Kreditkarte des Bestellers wird sofort nach dem Kauf belastet.
Zahlungshinweis zum SEPA-Lastschriftverfahren
Ab dem 1.3.2014 stellt der RSV2000 auf das europaweit einheitliche SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (Single Euro Payment Area, SEPA) um. Die bereits erteilte Einzugsermächtigung wird dabei als SEPA-Basis-Lastschriftmandat weitergenutzt.
Im Rahmen der Umstellung vergeben wir für das SEPA-Lastschriftmandat eine SEPA-Mandatsreferenz. Diese wird automatisch von unserem Bezahlsystem erstellt und ist zukünftig auf jeder Lastschrift zu sehen, genauso wie unsere Glaubiger ID DE87ZZZ00000019937.
Der Einzug erfolgt unmittelbar nach Rechnungsstellung. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 1 Tag nach Zusendung der Bestellbestätigung gem. § 2 dieser AGB´s verkürzt. Das Mitglied/Nichtmitglied sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Mitglieds/Nichtmitglieds, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch den RSV2000 verursacht ist.

§ 5 Aufrechnung, Zurückbehaltung
Die Aufrechnung steht dem Mitglied/Nichtmitglied nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder vom RSV2000 unbestritten sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Eigentumsvorbehalt
Die bestellte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des RSV2000. Ausnahmen regeln die Satzung und Ordnungen des RSV2000.

§ 7 Mängelhaftung
Liegt ein Mangel der Leistung vor, so gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Abtretung dieser Ansprüche des Mitglieds/Nichtmitglieds an Dritte ist ausgeschlossen. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Mitglieds/Nichtmitglieds gleich aus welchen Rechtsgründen ausgeschlossen. Der RSV2000 haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haftet der RSV2000 nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers.
Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Personenschaden vorliegt. Sofern der RSV2000 fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt. Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist das Mitglied/Nichtmitglied dazu verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 21 Tagen an den RSV2000 auf dessen Kosten zurückzusenden. Die Rücksendung der mangelhaften Ware hat nach den gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen. Der RSV2000 behält sich vor, unter den gesetzlich geregelten Voraussetzungen Schadensersatz geltend zu machen.

§ 8 Erhebung, Verarbeitung, Nutzung von persönlichen Informationen unserer Mitglieder und Nichtmitglieder
Informationen, die der RSV2000 erhält, helfen ihm, seine Mitgliederbetreuung individuell zu gestalten und stetig zu verbessern. Der RSV2000 nutzt diese Information für das Erbringen seiner Leistungen gegenüber seinen Mitgliedern sowie für die Abwicklung des Bezahlsystems. Er verwendet diese Informationen auch, um mit seinen Mitgliedern/Nichtmitgliedern über Bestellungen und Dienstleistung zu kommunizieren sowie dazu seine Datensätze zu aktualisieren und die Mitgliederkonten zu unterhalten und zu pflegen. Weitere Informationen über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen erforderlichen personenbezogenen Daten durch den RSV2000 befinden sich in der Datenschutzerklärung.

§ 9 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; Gerichtsstand ist Göttingen.